Steuernews für Ärzte
Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2024:
- Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten
- Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?
- Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?
- Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
- Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?
- Wie hoch ist der Klimabonus 2024?
- Kulturlinks – Herbst 2024
SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“
Gesunde Zähne gelten oftmals als Zeichen für Wohlbefinden, Vitalität und Gesundheitsbewusstsein. Um den Vorsorgegedanken in Bezug auf die eigenen Zähne zu stärken, hat die SVS die Aktion „Gemeinsam lächeln“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion erhalten alle SVS-Kundinnen und -Kunden, die im Jahr 2024 zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, einmalig einen steuerfreien Bonus in Höhe von € 100,00.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind nur versicherte Personen und mitversicherte Angehörige, die im Zeitraum von 1.1.2024 bis 31.12.2024 zahnärztliche Leistungen beziehen.
- Der Bonus kann pro Versichertem nur einmalig beantragt werden, wobei weiters auch eine Antragstellung für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen möglich ist.
- Die Auszahlung des Bonus erfolgt völlig unbürokratisch und ohne Antragstellung auf das Konto, das bei der Anmeldung der Aktion hinterlegt wurde. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die im Rahmen des zahnärztlichen Besuches vorgelegt wurde bzw. im Falle von Privatärzten die bei der SVS eingereichte Honorarnote.
- Der ausbezahlte Bonus in Höhe von € 100,00 ist völlig abgabenfrei und unterliegt damit weder der Einkommensteuer noch der Sozialversicherung.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Aktion „Gemeinsam Lächeln“ erfolgt über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App.
Stand: 27. August 2024